Glasgebäude und Himmel spiegeln sich im Wasser
Wissen

ELTIF Liquidität und Rücknahme: Wann Sie aussteigen können

Ein ELTIF ist nicht jederzeit liquide. Rücknahmen vor Laufzeitende sind grundsätzlich ausgeschlossen. Während der Laufzeit gibt es sie nur, wenn die Fondsregeln sie erlauben, und dann begrenzt und anteilig gekürzt.

7 Min. Lesezeit Aktualisiert Fachprüfung noch nicht erfolgt

Illustrative Fotos. Sie zeigen keine Immobilien eines Fonds. Pixabay, Pexels.

KurzantwortEin ELTIF ist nicht jederzeit liquide. Rücknahmen vor Laufzeitende sind grundsätzlich ausgeschlossen. Während der Laufzeit gibt es sie nur, wenn die Fondsregeln sie erlauben, und dann begrenzt und anteilig gekürzt.

Nein, ein ELTIF ist nicht jederzeit liquide. Nach Art. 18 Abs. 1 der ELTIF-Verordnung in der Fassung von ELTIF 2.0 können Anleger vor dem Ende der Laufzeit keine Rücknahme verlangen. Rücknahmen sind ab dem Tag nach Laufzeitende möglich. Während der Laufzeit gibt es Rücknahmen nur, wenn die Fondsregeln sie erlauben und weitere Bedingungen erfüllt sind. Selbst dann sind sie begrenzt und werden bei großem Andrang anteilig gekürzt. Wer auf Geld in den nächsten Jahren angewiesen sein könnte, sollte das bei der Entscheidung berücksichtigen.

Der Beitrag beschreibt die gesetzlichen Regeln im Zusammenhang, erklärt, warum sie so gebaut sind, und nennt Fragen, die Sie vor einer Anlage stellen sollten. Er ist Information und keine Anlageempfehlung.

Ist ein ELTIF liquide?

Liquidität bedeutet, dass Sie einen Anteil schnell und ohne großen Abschlag zu Geld machen können. Bei Aktien und börsengehandelten Fonds ist das üblich, bei einem ELTIF meist nicht. Der Grund liegt in den Anlagen: Gewerbeimmobilien, Infrastruktur oder Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen lassen sich nicht kurzfristig zu einem verlässlichen Preis verkaufen. Würde ein Fonds jederzeit Rücknahmen anbieten, müsste er bei Andrang Objekte unter Druck verkaufen. Das würde die verbleibenden Anleger benachteiligen. Deshalb setzt der Rahmen auf lange Bindung, Kontrolle und klare Regeln.

Die Laufzeit muss dabei mit der langfristigen Natur des ELTIF und den Lebenszyklen der einzelnen Vermögenswerte vereinbar sein (Art. 18 Abs. 3). Ein Fonds kann also nicht beliebig kurz laufen, wenn die Anlagen lange brauchen.

Kann ich meinen ELTIF jederzeit verkaufen oder zurückgeben?

Nein. Es gibt drei Wege, aus einem ELTIF herauszukommen, und keiner ist jederzeit verfügbar:

  1. Rücknahme nach Laufzeitende. Ab dem Tag nach dem Ende der Laufzeit können Anleger Rücknahme verlangen. Die Fondsregeln müssen das Laufzeitende klar nennen und können eine zeitweise Verlängerung ermöglichen (Art. 18 Abs. 1). Prüfen Sie, wie lange die Verlängerung höchstens dauern kann.
  2. Rücknahme während der Laufzeit, nur wenn die Fondsregeln das vorsehen und die Bedingungen des Art. 18 Abs. 2 erfüllt sind (siehe unten).
  3. Verkauf an Dritte. Anleger dürfen ihre Anteile frei an Dritte übertragen, nur nicht an den Verwalter (Art. 19 Abs. 2). Das setzt voraus, dass ein Käufer zu einem akzeptablen Preis gefunden wird.

Unter welchen Bedingungen sind Rücknahmen während der Laufzeit möglich?

Nach Art. 18 Abs. 2 sind Rücknahmen während der Laufzeit nur zulässig, wenn die Regeln des ELTIF sie erlauben und zugleich alle folgenden Bedingungen gelten:

Bedingung Bedeutung
Nicht vor Ende der Mindesthaltedauer Die Mindesthaltedauer legt der Fonds in seinen Regeln fest. Davor gibt es keine Rücknahme. Das Glossar erklärt die Haltefrist.
Angemessene Rücknahmepolitik Der Verwalter muss der Aufsicht eine angemessene Rücknahmepolitik und Instrumente der Liquiditätssteuerung nachweisen, die zur langfristigen Strategie passen.
Klare Verfahren und Bedingungen Die Politik muss Verfahren und Bedingungen eindeutig benennen.
Begrenzung auf einen Prozentsatz Rücknahmen sind auf einen Prozentsatz der Vermögenswerte des ELTIF beschränkt, und zwar der liquiden Vermögenswerte nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. b.
Anteilige Kürzung Übersteigen die Anträge diesen Prozentsatz, werden die Rücknahmen anteilig (pro rata) gekürzt, mit Gleichbehandlung der Anleger.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2759 enthält technische Standards zur Rücknahmepolitik und zu den Liquiditätsinstrumenten. Für Anleger ist wichtig: Die Details einer konkreten Politik, etwa Fristen, Termine oder Prozentsätze, stehen in den Unterlagen des jeweiligen Fonds, nicht in diesem Beitrag.

Was passiert, wenn viele Anleger gleichzeitig zurückgeben wollen?

Dann greift die anteilige Kürzung. Ein Rechenbeispiel, rein illustrativ und ohne Bezug zu einem realen Fonds: Angenommen, der Fonds darf in einem Rücknahmetermin höchstens einen Betrag X auszahlen, die Anträge belaufen sich aber auf das Doppelte von X. Dann wird jeder Antrag im gleichen Verhältnis gekürzt, jeder Anleger erhält also nur etwa die Hälfte seines Wunschbetrags. Der Rest bleibt im Fonds und kann, je nach Regeln, im nächsten Termin neu beantragt werden oder verfällt. Das ist je Fonds unterschiedlich geregelt und muss in der Rücknahmepolitik stehen.

Das Verfahren soll die Gleichbehandlung der Anleger gewährleisten. Es heißt aber auch: Sie können nicht davon ausgehen, dass ein Antrag in voller Höhe bedient wird. Wie ein Rücknahmeverfahren allgemein funktioniert, steht im Glossar unter Rücknahme.

Wie werde ich ausgezahlt, in Geld oder in Vermögenswerten?

Anleger haben immer die Möglichkeit, eine Auszahlung in Geld zu erhalten. Eine Auszahlung in Form von Vermögenswerten (Sachleistung) ist nur möglich, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Regeln des Fonds bieten das an, der Anleger beantragt es schriftlich, und es bestehen keine Beschränkungen für die Übertragung der Vermögenswerte (Art. 18 Abs. 4 und 5). Für Privatanleger ist die Sachleistung in der Praxis selten sinnvoll, weil Sie dann zum Beispiel Anteile an einem Objekt oder einer Gesellschaft halten würden. Hier gibt es keine Marktbewertung, keinen Käufer und möglicherweise laufende Pflichten.

Kann ich meine Anteile frei übertragen, und bringt Matching einen Ausstieg?

Die Regeln eines ELTIF dürfen Anleger nicht daran hindern, Anteile frei an Dritte zu übertragen, mit Ausnahme des Verwalters, im Einklang mit den Vorschriften und dem Prospekt (Art. 19 Abs. 2). Die Regeln können außerdem ein Matching vorsehen, bei dem Verkaufswünsche mit Kaufwünschen zusammengeführt werden. Das schafft eine Möglichkeit, aber keinen Anspruch.

Deshalb muss der Vertreiber Privatanlegern schriftlich mitteilen, dass die Möglichkeit eines Matchings weder einen Ausstieg noch eine Rücknahme zusagt oder einen Anspruch darauf begründet (Art. 30 Abs. 2 Buchst. b). Der Preis in einem Matching ist offen und kann unter dem Nettoinventarwert (NAV) liegen. Ob es einen Zweitmarkt gibt, wer ihn betreibt und zu welchen Kosten, steht nicht im Gesetz. Fragen Sie danach.

Was bedeutet das für die Phase nach Laufzeitende?

Beginnt der ELTIF nach Laufzeitende, Vermögenswerte zu verkaufen, um Anleger auszuzahlen, gelten die Anforderungen an die Portfoliozusammensetzung und Streuung nicht mehr (Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 3). Das ermöglicht dem Verwalter, geordnet zu verkaufen. Es kann aber auch heißen, dass das Portfolio in dieser Phase konzentrierter wird und der Verkaufserlös der Objekte schwanken kann. Wie lange die Abwicklung dauert, ergibt sich aus den Objekten und dem Markt, nicht aus einem Gesetz.

Welche Warnhinweise muss ich als Privatanleger erhalten?

Ein ELTIF darf einem Privatanleger nur angeboten werden, wenn eine Geeignetheitsprüfung nach Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) erfolgt ist und der Anleger eine Geeignetheitserklärung erhalten hat. Wird der Fonds als nicht geeignet beurteilt, liegt keine Anlageberatung vor, und will der Anleger fortfahren, ist seine ausdrückliche Bestätigung nötig, dass er die Risiken versteht (Art. 30 Abs. 1). Außerdem gibt es zwei schriftliche Hinweise: Bei einer Laufzeit über 10 Jahre sei das Produkt möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die eine solche langfristige und illiquide Bindung nicht tragen können, und das Matching begründe keinen Anspruch auf Ausstieg oder Rücknahme (Art. 30 Abs. 2).

Welche Fragen stelle ich vor der Anlage zur Liquidität?

  1. Wann endet die Laufzeit, und wie lange kann sie höchstens verlängert werden?
  2. Sehen die Fondsregeln Rücknahmen während der Laufzeit vor? Wenn ja, ab wann (Mindesthaltedauer), wie oft und mit welcher Frist?
  3. Welcher Prozentsatz der Vermögenswerte begrenzt die Rücknahmen, und welche liquiden Mittel hält der Fonds dafür?
  4. Wie werden Anträge bei Überzeichnung gekürzt, und was geschieht mit dem Rest?
  5. Gibt es einen Zweitmarkt oder ein Matching, wer betreibt es, und zu welchen Kosten?
  6. Welche Möglichkeiten hat der Verwalter, Rücknahmen zu begrenzen oder aufzuschieben?
  7. Wie viel meines Vermögens liegt nach der Anlage in gebundenen Produkten, und was passiert, wenn ich das Geld früher brauche?

Eine ausführliche Prüfliste mit Tool finden Sie in Checkliste vor der Entscheidung und im Checklisten-Werkzeug. Zum Unterschied zu börsengehandelten Fonds siehe ELTIF oder ETF. Welche Risiken dazukommen, zeigt ELTIF Risiken.

Häufige Fragen

Kann ich meinen ELTIF jederzeit verkaufen?

Nein. Rücknahmen vor Laufzeitende sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sie dürfen Anteile frei an Dritte übertragen, aber ob sich ein Käufer findet und zu welchem Preis, ist offen.

Was ist eine Mindesthaltedauer?

Es ist der Zeitraum, vor dessen Ende der Fonds keine Rücknahmen leistet, wenn er Rücknahmen während der Laufzeit überhaupt vorsieht (Art. 18 Abs. 2 Buchst. a). Die konkrete Dauer legen die Fondsregeln fest.

Was passiert, wenn viele Anleger zurückgeben wollen?

Übersteigen die Anträge die zulässige Grenze, werden alle Rücknahmen anteilig gekürzt, unter Gleichbehandlung der Anleger. Sie erhalten dann nur einen Teil des beantragten Betrags.

Bekomme ich bei einer Rücknahme Geld oder Vermögenswerte?

Immer ist eine Auszahlung in Geld möglich. Eine Sachleistung kommt nur in Betracht, wenn die Regeln sie anbieten, Sie sie schriftlich beantragen und keine Übertragungsbeschränkungen bestehen.

Bringt Matching einen Ausstieg?

Nein. Ein Matching kann Verkaufs- und Kaufwünsche zusammenführen, begründet aber keinen Anspruch auf Ausstieg oder Rücknahme. Darauf muss der Vertreiber Privatanleger schriftlich hinweisen.

Primärquellen

Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.