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Was ist ein ELTIF? Definition, Regeln und Grenzen

Ein ELTIF ist ein EU-weit einheitlich geregelter Fonds, der langfristig vor allem in reale Vermögenswerte wie Immobilien oder Infrastruktur investiert. Er ist meist nicht jederzeit rückgebbar und passt nur zu Anlegern mit sehr langem Horizont.

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Illustrative Fotos. Sie zeigen keine Immobilien eines Fonds. Masood Aslami, Pexels.

KurzantwortEin ELTIF ist ein EU-weit einheitlich geregelter Fonds, der langfristig vor allem in reale Vermögenswerte wie Immobilien oder Infrastruktur investiert. Er ist meist nicht jederzeit rückgebbar und passt nur zu Anlegern mit sehr langem Horizont.

Ein ELTIF (European Long-Term Investment Fund, auf Deutsch europäischer langfristiger Investmentfonds) ist eine in der gesamten EU einheitlich geregelte Fondsform. Er investiert langfristig vor allem in reale Vermögenswerte wie Immobilien oder Infrastruktur und in nicht börsennotierte Unternehmen. Verwaltet wird er von einem regulierten Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM). Grundsätzlich können Anleger ihre Anteile nicht vor Ende der Laufzeit zurückgeben. Das Label ELTIF beschreibt einen Rechtsrahmen, es ist kein Qualitätssiegel und keine Zusage einer Rendite.

Dieser Beitrag erklärt, was ein ELTIF ist, wie er funktioniert, welche Grenzen das Gesetz setzt, was er ausdrücklich nicht ist und wie Sie einen konkreten Fonds prüfen. Er ist Information und keine Anlageempfehlung.

Was ist ein ELTIF Fonds genau?

Ein ELTIF ist ein Investmentfonds nach einem eigenen europäischen Regelwerk. Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass Kapital stärker in langfristige Projekte der Realwirtschaft fließt, etwa in Gewerbeimmobilien, Energie- und Verkehrsinfrastruktur oder in Unternehmen, die nicht an der Börse gehandelt werden. Solche Anlagen lassen sich nicht von heute auf morgen kaufen oder verkaufen. Deshalb sind Fondsstruktur, Laufzeit und Rücknahmeregeln anders gebaut als bei einem klassischen Aktien- oder Rentenfonds.

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2015/760. Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2023/606 geändert, die oft ELTIF 2.0 genannt wird und seit dem 10. Januar 2024 gilt (Art. 2 der Verordnung 2023/606). Weil es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten, ohne dass jedes Land sie erst in nationales Recht umsetzen müsste.

Wofür steht die Abkürzung ELTIF und was hat sich mit ELTIF 2.0 geändert?

Die Abkürzung steht für „European Long-Term Investment Fund". Mit ELTIF 2.0 wurden die Regeln so angepasst, dass die Fondsform auch für Privatanleger praktikabler wird, ohne die Schutzpflichten abzuschaffen. Für diesen Beitrag sind vier Änderungen wichtig:

  • Die Anforderung, dass einzelne reale Vermögenswerte einen Wert von mindestens 10.000.000 EUR haben müssen, ist entfallen (Erwägungsgrund 14 der Verordnung 2023/606). Damit kommen auch kleinere Objekte in Betracht.
  • Das frühere Mindestinvestment von 10.000 EUR und die Begrenzung auf 10 % des Finanzportfolios für Privatanleger mit einem Portfolio bis 500.000 EUR wurden aufgehoben (Erwägungsgrund 47).
  • Die Fremdfinanzierung ist ausdrücklich geregelt, dazu mehr weiter unten.
  • Der Vertrieb an Privatanleger ist an Eignungsprüfung und Warnhinweise gebunden (Art. 30).

Wichtig: Dass die Hürden gesenkt wurden, heißt nicht, dass das Produkt einfacher oder risikoärmer geworden wäre. Es heißt nur, dass der Zugang formal breiter ist.

Wie funktioniert ein ELTIF und wer steht dahinter?

Ein ELTIF sammelt Geld vieler Anleger ein und investiert es nach einer festgelegten Strategie. Die wichtigsten Beteiligten:

  • Der Verwalter (AIFM). Er trifft die Anlageentscheidungen und steuert das Risikomanagement. Verwalter von ELTIF halten die organisatorischen und administrativen Vorgaben der Richtlinie 2011/61/EU ein, darunter Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Mehr dazu im Glossar unter AIFM.
  • Die Verwahrstelle. Sie ist unabhängig vom Verwalter, kontrolliert bestimmte Abläufe und sorgt für die Verwahrung bzw. Eigentumsprüfung der Vermögenswerte. - Die Aufsicht. Zuständig ist die nationale Aufsichtsbehörde des Herkunftsstaates des Fonds.
  • Der Vertriebspartner. Das kann eine Bank, ein Wertpapierdienstleister oder ein Berater sein. Er ist gegenüber Privatanlegern zu Prüfungen und Hinweisen verpflichtet.

Die ESMA führt ein zentrales öffentliches Register der ELTIF. Es enthält unter anderem die Rechtsträgerkennung (LEI) und Angaben zum Verwalter. Wer wissen will, ob ein Fonds tatsächlich als ELTIF geführt wird, beginnt dort.

In was darf ein ELTIF investieren?

Ein ELTIF muss mindestens 55 % seines Kapitals in zulässige Anlagen investieren, das heißt in die Anlageklassen, die der Rahmen für ELTIF vorsieht (Art. 13 Abs. 1). Dazu zählen je nach Fonds beispielsweise Immobilien, Infrastrukturprojekte oder Beteiligungen und Darlehen an nicht börsennotierte Unternehmen. Der Rest kann nach den Fondsregeln anderweitig angelegt werden, etwa in liquidere Anlagen.

Zur Streuung gibt es Obergrenzen: Höchstens 20 % des Kapitals dürfen in Instrumente eines einzelnen qualifizierten Portfoliounternehmens oder in Darlehen an dieses fließen, und höchstens 20 % in ein einzelnes reales Vermögensobjekt (Art. 13 Abs. 2 Buchst. a und b). Ein Fonds kann also in wenige große Objekte investieren, solange er diese Grenzen einhält. Wie viel Streuung ein konkreter Fonds tatsächlich bietet, steht in den Anlagebedingungen und im Prospekt. Außerdem darf ein ELTIF Fremdkapital aufnehmen. Die Grenze liegt bei 50 % des Nettoinventarwerts, wenn der Fonds an Privatanleger vertrieben werden darf, und bei 100 % des Nettoinventarwerts, wenn er ausschließlich an professionelle Anleger geht (Art. 16 Abs. 1 Buchst. a). Zuvor galten 30 % des Kapitals. Mit dem Hebel steigen mögliche Erträge, aber auch mögliche Verluste.

Wie lange ist man gebunden?

Die Grundregel lautet: Anleger können vor dem Ende der Laufzeit des ELTIF keine Rücknahme verlangen. Rücknahmen sind ab dem Tag nach Laufzeitende möglich. Die Fondsregeln müssen das Laufzeitende klar benennen und können eine zeitweise Verlängerung vorsehen (Art. 18 Abs. 1). Die Laufzeit muss zur langfristigen Natur des ELTIF und zu den Lebenszyklen der einzelnen Vermögenswerte passen (Art. 18 Abs. 3).

Rücknahmen während der Laufzeit sind nur möglich, wenn die Fondsregeln sie erlauben und weitere Bedingungen erfüllt sind. Anleger dürfen ihre Anteile außerdem frei an Dritte übertragen, soweit nicht der Verwalter selbst der Erwerber ist (Art. 19 Abs. 2). Ein Matching von Anteilen kann dabei helfen, verschafft aber keinen Anspruch auf einen Ausstieg. Die Details finden Sie im Beitrag ELTIF Liquidität und Rücknahme.

Was ist ein ELTIF nicht?

Gerade Einsteiger verwechseln den ELTIF mit Produkten, die er nicht ist:

  • Kein Bankguthaben und keine Anlage mit zugesagter Rendite. Der Wert schwankt, Kapitalverlust ist möglich.
  • Kein ETF. Ein ETF wird an der Börse gehandelt und lässt sich in der Regel jederzeit kaufen und verkaufen. Ein ELTIF nicht. Der Vergleich steht im Beitrag ELTIF oder ETF.
  • Kein Gütesiegel. Das Label sagt nichts darüber, ob ein konkreter Fonds gut verwaltet wird, angemessene Kosten hat oder zu Ihren Zielen passt.
  • Kein Ersatz für eine Notreserve. Geld, das Sie in absehbarer Zeit brauchen könnten, gehört nicht in einen langfristig gebundenen Fonds.
  • Kein Produkt, das eine Prüfung überflüssig macht. Auch die Zulassung des Verwalters ersetzt nicht Ihre eigene Lektüre der Unterlagen.

Für wen kann ein ELTIF passen, für wen eher nicht?

Ein ELTIF kann für Anleger infrage kommen, die

  • einen sehr langen Anlagehorizont haben und das Geld über die gesamte Laufzeit nicht brauchen,
  • Wertschwankungen und im Extremfall Verluste verkraften können,
  • bereits über ausreichend liquide Rücklagen verfügen und
  • den Fonds als begrenzten Baustein neben liquiden Anlagen sehen.

Eher nicht geeignet ist ein ELTIF für Anleger, die

  • ihr Geld in den nächsten Jahren für Wohnung, Ausbildung oder Notfälle benötigen könnten,
  • jederzeit aussteigen möchten,
  • Kosten, Bewertung und Hebel nicht nachvollziehen können oder wollen,
  • aufgrund eines Verkaufsgesprächs unter Zeitdruck entscheiden.

Für Privatanleger gilt rechtlich: Ein ELTIF darf nur angeboten werden, wenn eine Geeignetheitsprüfung nach Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) erfolgt ist und der Anleger eine Geeignetheitserklärung erhalten hat. Ergibt die Prüfung, dass der Fonds nicht geeignet ist, liegt keine Anlageberatung vor und will der Anleger dennoch fortfahren, ist seine ausdrückliche Bestätigung nötig, dass er die Risiken versteht (Art. 30 Abs. 1). Außerdem muss der Vertreiber schriftlich warnen: Bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren sei das Produkt möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die eine so langfristige und illiquide Bindung nicht tragen können, und die Möglichkeit eines Anteilsmatchings begründe keinen Anspruch auf Ausstieg oder Rücknahme (Art. 30 Abs. 2).

Ein anschauliches Beispiel

Das folgende Beispiel ist rein illustrativ und beschreibt keinen realen Fonds. Ein ELTIF erwirbt mit dem Geld vieler Anleger mehrere Gewerbeimmobilien und vermietet sie. Die Mieteinnahmen können Ausschüttungen finanzieren. Der Wert der Immobilien wird regelmäßig von unabhängigen Gutachtern geschätzt, sodass der Nettoinventarwert (NAV) eine Schätzung bleibt und kein Börsenkurs ist. Wollen viele Anleger gleichzeitig aussteigen, kann der Fonds nicht kurzfristig Gebäude verkaufen, ohne Preisabschläge hinzunehmen. Genau deshalb schließen die Regeln Rücknahmen vor Laufzeitende grundsätzlich aus und knüpfen spätere Ausnahmen an enge Bedingungen. Wie so ein Immobilienfonds im Einzelnen arbeitet, zeigt der Beitrag Wie funktioniert ein Immobilienfonds?.

Wie prüfe ich einen konkreten ELTIF?

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Register prüfen. Suchen Sie den Fonds und den Verwalter in den Datenbanken und Registern der ESMA. Achten Sie auf Namen, LEI und zuständige Behörde.
  2. Basisinformationsblatt (KID) lesen. Beachten Sie Risikoindikator, empfohlene Haltedauer, Kosten und Szenarien.3. Anlagebedingungen und Prospekt lesen. Dort stehen Laufzeitende, Rücknahmeregeln, Hebelgrenze, Anlagestrategie und alle Kostenarten.
  3. Beteiligte klären. Wer ist Verwalter, wer Verwahrstelle, wer verkauft das Produkt? Die Schritte dazu stehen in Anbieter prüfen.
  4. Eigene Lage abgleichen. Wann brauchen Sie das Geld frühestens? Welchen Anteil Ihres Vermögens bindet die Anlage? Das Checklisten-Werkzeug hilft beim Strukturieren.
  5. Rat einholen. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit einer unabhängigen Beratung, bevor Sie unterschreiben.

Häufige Fragen

Ist ein ELTIF ein Investmentfonds?

Ja, ein ELTIF ist ein Investmentfonds, genauer ein alternativer Investmentfonds (AIF) mit eigenem europäischen Regelwerk. Anders als ein offener Publikumsfonds ist er auf langfristige, schwer handelbare Anlagen ausgelegt und kann grundsätzlich nicht vor Laufzeitende zurückgegeben werden. Deshalb darf man ihn nicht mit einem täglich handelbaren Fonds gleichsetzen.

Wer kann in einen ELTIF investieren?

Je nach Fonds sind professionelle Anleger und Privatanleger zugelassen. Privatanlegern darf ein ELTIF nur nach einer Geeignetheitsprüfung nach MiFID II und mit Geeignetheitserklärung angeboten werden (Art. 30 Abs. 1). Ein festes Mindestinvestment von 10.000 EUR besteht seit ELTIF 2.0 nicht mehr, einzelne Anbieter können aber eigene Mindestbeträge festlegen.

Wie funktioniert ein ELTIF in einem Satz?

Ein Verwalter bündelt das Geld vieler Anleger, investiert es nach festgelegten Regeln langfristig in reale Vermögenswerte und zahlt Erträge oder den Erlös nach der in den Regeln festgelegten Laufzeit an die Anleger aus. Zwischendurch ist ein Ausstieg nur unter den Bedingungen der Fondsregeln möglich.

Kann ich bei einem ELTIF mein Geld verlieren?

Ja. Der Wert der Anteile kann sinken, und es gibt keine zugesagte Rendite. Hinzu kommen Risiken durch eingeschränkte Rücknahme, Bewertung, Fremdfinanzierung und Konzentration. Eine Übersicht bietet der Beitrag ELTIF Risiken.

Reicht die Zulassung als ELTIF als Qualitätsnachweis?

Nein. Die Zulassung zeigt, dass ein Fonds den Rechtsrahmen einhält. Sie sagt nichts über Strategie, Kosten oder Ergebnis. Prüfen Sie deshalb immer die konkreten Unterlagen des einzelnen Fonds.

Primärquellen

Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.