Ein Privatanleger (Kleinanleger) ist ein Anleger, der nicht als professioneller Kunde im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) eingestuft ist. Für ihn gelten die umfassendsten Informations- und Schutzpflichten.
Bei ELTIF hat diese Einordnung direkte Folgen. Einem Privatanleger darf ein ELTIF nur angeboten werden, wenn eine Eignungsprüfung durchgeführt wurde und er eine Erklärung zur Eignung erhalten hat. Zudem muss er einen schriftlichen Hinweis erhalten, etwa dass ein ELTIF mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren nicht für jeden geeignet sein muss. Seit ELTIF 2.0 gibt es keine Anfangsmindestanlage von 10 000 EUR mehr.
Achten Sie darauf: Wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt nicht passt, und Sie trotzdem investieren möchten, ist Ihre ausdrückliche Zustimmung nötig. Mehr dazu unter ELTIF für Privatanleger und Eignungsprüfung.
Primärquellen
Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.