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ELTIF für Privatanleger: Was nach ELTIF 2.0 gilt

Seit ELTIF 2.0 gibt es keine gesetzliche Mindestanlage von 10 000 EUR mehr. Privatanleger können einen ELTIF aber nur nach einer Geeignetheitsprüfung mit Geeignetheitserklärung kaufen und erhalten schriftliche Warnhinweise zur langen Bindung und zum Matching.

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Illustrative Fotos. Sie zeigen keine Immobilien eines Fonds. Khrystyna Ivanova, Pexels.

KurzantwortSeit ELTIF 2.0 gibt es keine gesetzliche Mindestanlage von 10 000 EUR mehr. Privatanleger können einen ELTIF aber nur nach einer Geeignetheitsprüfung mit Geeignetheitserklärung kaufen und erhalten schriftliche Warnhinweise zur langen Bindung und zum Matching.

Ja, Privatanleger können einen ELTIF kaufen, und seit ELTIF 2.0 gibt es dafür keine gesetzliche Mindestanlage von 10 000 EUR mehr. Der Zugang ist aber an Bedingungen geknüpft: Vor dem Kauf muss eine Geeignetheitsprüfung nach MiFID II stattfinden, und Sie erhalten eine Geeignetheitserklärung. Wird der ELTIF als nicht geeignet beurteilt und wollen Sie trotzdem investieren, ist Ihre ausdrückliche Zustimmung nötig, dass Sie die Risiken verstehen. Außerdem erhalten Sie schriftliche Warnhinweise zur langen Bindung und zum Matching. Der leichtere Zugang ändert nichts daran, dass ein ELTIF eine langfristige und illiquide Anlage ist.

Der Beitrag erklärt die Regeln, die seit dem 10. Januar 2024 gelten, beschreibt den Ablauf eines Kaufs und nennt, für wen ein ELTIF eher passen kann und für wen eher nicht. Er ist Information und keine Anlageempfehlung.

Kann ein Privatanleger einen ELTIF kaufen?

Ja. Die Verordnung (EU) 2023/606 hat die ELTIF-Verordnung geändert und gilt seit dem 10. Januar 2024. Ein Ziel war, den Zugang für Privatanleger zu erleichtern, ohne den Anlegerschutz aufzugeben. Dafür wurden einige frühere Hürden gestrichen und andere Schutzmechanismen beibehalten oder präzisiert. Einen Überblick über alle Änderungen gibt der Beitrag zu ELTIF 2.0.

Als Privatanleger gilt vereinfacht, wer nicht als professioneller Anleger eingestuft ist. Für Privatanleger gelten beim ELTIF zusätzliche Vertriebsregeln, die professionelle Anleger nicht betreffen. Außerdem ist die Kreditaufnahme eines ELTIF, der an Privatanleger vertrieben werden kann, auf höchstens 50 % des Nettoinventarwerts begrenzt, während ein ELTIF ausschließlich für professionelle Anleger bis zu 100 % aufnehmen darf (Art. 16 Abs. 1).

Gibt es eine Mindestanlage bei ELTIF?

Eine gesetzliche Mindestanlage gibt es nicht mehr. Mit ELTIF 2.0 wurden zwei frühere Regeln gestrichen:

  • die anfängliche Mindestanlage von 10 000 EUR für Privatanleger,
  • die Grenze, nach der Privatanleger mit einem Finanzinstrumente-Portfolio bis 500 000 EUR höchstens 10 % davon in ELTIF anlegen durften.

Ein einzelner Fonds kann trotzdem eigene Mindestbeträge festlegen. Diese stehen in seinen Unterlagen. Der Wegfall der gesetzlichen Grenze bedeutet außerdem nicht, dass jeder Betrag für jeden Anleger sinnvoll ist. Wie viel Ihres Vermögens langfristig gebunden sein darf, bleibt eine persönliche Entscheidung, die Teil der Geeignetheitsprüfung ist.

Was prüft die Geeignetheitsprüfung?

Ein ELTIF darf einem Privatanleger nur angeboten werden, wenn eine Geeignetheitsprüfung nach Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) erfolgt ist und der Anleger eine Geeignetheitserklärung erhalten hat (Art. 30 Abs. 1). Bei dieser Prüfung erhebt der Vertreiber typischerweise Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen, Ihrer finanziellen Situation einschließlich der Fähigkeit, Verluste zu tragen, und Ihren Anlagezielen einschließlich des Anlagehorizonts. Den Begriff erklärt das Glossar unter Geeignetheitsprüfung.

Kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass der ELTIF nicht geeignet ist, liegt keine Anlageberatung vor, und wollen Sie dennoch investieren, ist Ihre ausdrückliche Zustimmung nötig, dass Sie die Risiken verstehen. Diese Regel soll eine bewusste Entscheidung erzwingen. Sie ist kein Formular, das man nebenbei unterschreibt.

Welche schriftlichen Warnhinweise erhalte ich?

Der Vertreiber, oder der Verwalter bei einem Direktvertrieb, muss Privatanlegern einen klaren schriftlichen Hinweis geben (Art. 30 Abs. 2):

  1. Beträgt die Laufzeit des ELTIF mehr als 10 Jahre, ist das Produkt möglicherweise nicht für Anleger geeignet, die eine so langfristige und illiquide Bindung nicht eingehen können.
  2. Die Möglichkeit eines Matchings von Anteilen sagt weder einen Ausstieg noch eine Rücknahme zu und begründet keinen Anspruch darauf.

Lesen Sie diese Hinweise genau. Sie beschreiben die beiden Punkte, die Privatanleger in der Praxis am häufigsten unterschätzen: die Dauer der Bindung und die Frage, wie man vorzeitig herauskommt.

Welche Regeln für Anleger gelten im Überblick?

Regel Was sie bedeutet Rechtsgrundlage
Keine gesetzliche Mindestanlage Die frühere Mindestanlage von 10 000 EUR und die 10 % Grenze wurden gestrichen Verordnung (EU) 2023/606, Erwägungsgrund 47
Geeignetheitsprüfung Vor dem Angebot an Privatanleger Pflicht, mit Geeignetheitserklärung Art. 30 Abs. 1
Ausdrückliche Zustimmung Nötig, wenn der ELTIF nicht geeignet ist und keine Beratung vorliegt Art. 30 Abs. 1
Schriftliche Warnhinweise Zu Laufzeiten über 10 Jahre und zum Matching Art. 30 Abs. 2
Keine Rücknahme vor Laufzeitende Rücknahme ab dem Tag nach Laufzeitende, während der Laufzeit nur nach Fondsregeln und begrenzt Art. 18 Abs. 1 und 2
Auszahlung in Geld Anleger können immer eine Auszahlung in Geld erhalten Art. 18 Abs. 4 und 5

Wie werde ich am Ende ausgezahlt?

Anleger haben immer die Möglichkeit, eine Auszahlung in Geld zu erhalten. Eine Auszahlung in Form von Vermögenswerten ist nur möglich, wenn die Fondsregeln das anbieten, Sie es schriftlich beantragen und keine Beschränkungen für die Übertragung der Vermögenswerte bestehen (Art. 18 Abs. 4 und 5). Für Privatanleger ist die Auszahlung in Geld in aller Regel der naheliegende Weg.

Wann ausgezahlt wird, hängt von der Laufzeit und den Rücknahmeregeln ab. Vor dem Ende der Laufzeit können Anleger keine Rücknahme verlangen. Während der Laufzeit sind Rücknahmen nur möglich, wenn die Fondsregeln sie vorsehen, nicht vor Ende einer Mindesthaltedauer und begrenzt auf einen Prozentsatz der liquiden Vermögenswerte, bei Überzeichnung anteilig gekürzt. Die Einzelheiten erklärt der Beitrag zur Liquidität und Rücknahme.

Wie läuft ein Kauf praktisch ab?

  1. Anbieter und Vertreiber prüfen. Ist der Fonds als ELTIF zugelassen und im zentralen öffentlichen Register der ESMA verzeichnet? Ist der Vertreiber zugelassen? Hinweise gibt Anbieter prüfen.
  2. Unterlagen lesen. Basisinformationsblatt mit Risikoindikator auf einer Skala von 1 bis 7, empfohlener Haltedauer, Kosten und Szenarien, dazu Prospekt, Fondsregeln und, falls vorhanden, Jahresberichte. Welche Dokumente es gibt, zeigt ELTIF Unterlagen.
  3. Geeignetheitsprüfung durchlaufen. Beantworten Sie die Fragen vollständig und ehrlich. Ein geschöntes Bild führt zu einer Einschätzung, die nicht zu Ihnen passt.
  4. Geeignetheitserklärung und Warnhinweise lesen. Prüfen Sie, ob die Begründung Ihre Situation trifft, und fragen Sie nach, wenn nicht.
  5. Eigene Liquidität planen. Legen Sie fest, welche Beträge Sie in den nächsten Jahren verlässlich verfügbar brauchen, und investieren Sie nur Geld, auf das Sie über die Laufzeit verzichten können.
  6. Entscheidung dokumentieren. Bewahren Sie Unterlagen, Erklärung und Hinweise auf.

Eine strukturierte Prüfliste finden Sie in der Checkliste vor der Entscheidung und im Checklisten-Werkzeug.

Ein praktisches Beispiel ohne Zahlen

Ein hypothetischer Privatanleger hat liquide Rücklagen für Notfälle, keine größeren Ausgaben in absehbarer Zeit und einen langen Anlagehorizont. Bei der Geeignetheitsprüfung schildert er seine Situation vollständig. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass ein kleiner Anteil seines Vermögens in einem ELTIF zu seinen Zielen passen kann. Er liest die Warnhinweise, versteht, dass ein Matching keinen Ausstieg zusagt, und entscheidet bewusst.

Eine andere hypothetische Anlegerin plant in einigen Jahren den Kauf einer Wohnung und braucht dafür ihr Erspartes. Für sie passt eine Anlage mit langer Bindung schlecht, auch wenn die gesetzliche Mindestanlage weggefallen ist.

Für wen kann ein ELTIF passen, und für wen eher nicht?

Ein ELTIF kann eher zu Privatanlegern passen, die Geld sehr lange entbehren können, ausreichend liquide Reserven haben, die Unterlagen verstehen und einen ELTIF als Baustein neben anderen Anlagen betrachten.

Eher nicht passen dürfte er für Anleger, die das Geld in absehbarer Zeit brauchen könnten, keine Reserven haben, Verluste nicht tragen können oder einen jederzeit verfügbaren Wert erwarten. Ein ELTIF kann an Wert verlieren, und die Rückgabe ist vor Laufzeitende grundsätzlich ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestanlage bei ELTIF?

Eine gesetzliche Mindestanlage gibt es seit ELTIF 2.0 nicht mehr. Ein einzelner Fonds kann jedoch eigene Mindestbeträge festlegen, die in seinen Unterlagen stehen.

Brauche ich einen Berater, um einen ELTIF zu kaufen?

Vorgeschrieben ist eine Geeignetheitsprüfung nach MiFID II mit Geeignetheitserklärung. Ist der ELTIF nicht geeignet und liegt keine Beratung vor, können Sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung investieren.

Kann ich einen ELTIF über meine Bank kaufen?

Das ist möglich, wenn Ihre Bank ELTIF vertreibt. Auch dann gelten Geeignetheitsprüfung, Geeignetheitserklärung und schriftliche Warnhinweise.

Was bedeutet der Warnhinweis zu Laufzeiten über 10 Jahre?

Er weist darauf hin, dass ein ELTIF mit einer so langen Laufzeit möglicherweise nicht für Anleger geeignet ist, die eine langfristige und illiquide Bindung nicht eingehen können.

Bekomme ich mein Geld am Ende in bar?

Anleger haben immer die Möglichkeit einer Auszahlung in Geld. Eine Auszahlung in Vermögenswerten ist nur unter zusätzlichen Bedingungen und auf schriftlichen Antrag möglich.

Primärquellen

Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.