Glossar

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung ist die Beurteilung nach Art. 25 Abs. 2 MiFID II, ob ein Produkt zu Kenntnissen, Erfahrung, finanzieller Lage und Zielen des Anlegers passt. Bei ELTIF ist sie für Privatanleger Pflicht.

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KurzantwortDie Eignungsprüfung ist die Beurteilung nach Art. 25 Abs. 2 MiFID II, ob ein Produkt zu Kenntnissen, Erfahrung, finanzieller Lage und Zielen des Anlegers passt. Bei ELTIF ist sie für Privatanleger Pflicht.

Die Eignungsprüfung ist die Beurteilung nach Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), ob ein Anlageprodukt zu den Kenntnissen und Erfahrungen, der finanziellen Lage und den Anlagezielen eines Anlegers passt.

Bei ELTIF ist sie für Privatanleger verpflichtend. Ein ELTIF darf einem Privatanleger nur angeboten werden, wenn die Prüfung durchgeführt wurde und der Anleger eine Erklärung zur Eignung erhalten hat. Ergibt die Prüfung, dass der ELTIF nicht geeignet ist, liegt keine Anlageberatung vor und der Anleger möchte dennoch investieren, ist seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich, dass er die Risiken versteht.

Achten Sie darauf, die Fragen vollständig und ehrlich zu beantworten, und lesen Sie die Erklärung zur Eignung sorgfältig. Sie ersetzt nicht die eigene Prüfung der Unterlagen. Hilfreich sind ELTIF für Privatanleger und die Checkliste vor der Entscheidung.

Primärquellen

Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.