Ein ELTIF und ein offener Investmentfonds nach OGAW-Regeln sind zwei verschiedene Fondsarten mit verschiedenen Zwecken. Ein ELTIF ist eine besondere Kategorie alternativer Investmentfonds nach der Verordnung (EU) 2015/760 und investiert langfristig, etwa in Immobilien, Infrastruktur oder nicht börsennotierte Unternehmen. Ein OGAW ist ein harmonisierter offener Fonds nach der Richtlinie 2009/65/EG, der Anlegern regelmäßig die Rückgabe der Anteile nach den Fondsregeln ermöglicht. Der wichtigste praktische Unterschied liegt bei der Rückgabe: Beim ELTIF ist sie vor Laufzeitende grundsätzlich ausgeschlossen. Keiner der beiden ist allgemein besser, es kommt auf Ziel, Anlagehorizont und Liquiditätsbedarf an.
Der Beitrag vergleicht beide Fondsarten anhand weniger, klarer Merkmale. Er ist Information und keine Anlageempfehlung.
Ist ein ELTIF ein OGAW-Fonds?
Nein. Ein ELTIF ist eine besondere Kategorie alternativer Investmentfonds (AIF). Seine Verwalter unterliegen der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) und zusätzlich den Regeln der ELTIF-Verordnung, die mit der Verordnung (EU) 2023/606 geändert wurde und seit dem 10. Januar 2024 in neuer Fassung gilt. Ein OGAW folgt dagegen der Richtlinie 2009/65/EG. Beide Rahmenwerke sind europäisch, verfolgen aber unterschiedliche Ziele: Der OGAW-Rahmen richtet sich an breit zugängliche Fonds mit regelmäßiger Rückgabe, der ELTIF-Rahmen an langfristige Anlagen, die sich nicht kurzfristig verkaufen lassen.
Im deutschsprachigen Raum wird der OGAW oft einfach als Investmentfonds oder Publikumsfonds bezeichnet. Auch die meisten ETF in der EU sind als OGAW aufgebaut und werden an der Börse gehandelt. Den Vergleich mit ETF finden Sie unter ELTIF oder ETF, eine Übersicht weiterer Fondsarten unter Fondsarten im Vergleich.
Wie unterscheiden sich ELTIF und offener Investmentfonds im Überblick?
| Merkmal | ELTIF | Offener Investmentfonds (OGAW) |
|---|---|---|
| Rechtsrahmen | Verordnung (EU) 2015/760 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/606, Verwalter nach AIFMD | Richtlinie 2009/65/EG |
| Typische Anlagen | Langfristige Anlagen wie Immobilien, Infrastruktur, nicht börsennotierte Unternehmen, mindestens 55 % in zulässigen Anlagevermögenswerten | Überwiegend an Märkten gehandelte Finanzinstrumente |
| Rückgabe | Vor Laufzeitende grundsätzlich ausgeschlossen, während der Laufzeit nur nach Fondsregeln und begrenzt | Regelmäßige Rückgabe nach den Fondsregeln |
| Zugang für Privatanleger | Nur nach Geeignetheitsprüfung nach MiFID II und mit Geeignetheitserklärung, dazu schriftliche Warnhinweise | Allgemeine Regeln des jeweiligen Vertriebswegs |
| Bewertung | Objekte und Beteiligungen werden periodisch geschätzt, der NAV kann dem Markt zeitverzögert folgen | Bewertung überwiegend anhand von Marktpreisen |
| Fremdkapital | Höchstens 50 % des NAV bei Vertrieb an Privatanleger | Nach den Grenzen des OGAW-Rahmens und der Fondsregeln |
| Kosten | Im Basisinformationsblatt ausgewiesen, Struktur je Fonds unterschiedlich | Im Basisinformationsblatt ausgewiesen, Struktur je Fonds unterschiedlich |
Die Tabelle zeigt Grundzüge. Ein konkreter Fonds kann davon in Details abweichen, maßgeblich sind immer seine eigenen Unterlagen.
Worin investieren die beiden Fondsarten?
Ein ELTIF muss mindestens 55 % seines Kapitals in zulässige Anlagevermögenswerte investieren. Dazu zählen langfristige Anlagen, die sich typischerweise nicht an einer Börse handeln lassen. Für die Streuung gibt es Obergrenzen: höchstens 20 % des Kapitals in Instrumenten eines einzelnen qualifizierten Portfoliounternehmens oder Darlehen an dieses und höchstens 20 % in einem einzelnen Sachwert (Art. 13).
Ein OGAW investiert dagegen überwiegend in Finanzinstrumente, die an Märkten gehandelt werden, etwa Aktien oder Anleihen. Das ermöglicht eine laufende Bewertung und erleichtert die Rückgabe, weil der Fonds Wertpapiere verkaufen kann, wenn Anleger aussteigen wollen.
Kann ich einen ELTIF wie einen Investmentfonds zurückgeben?
Nein, in der Regel nicht. Bei einem ELTIF können Anleger vor dem Ende der Laufzeit keine Rücknahme verlangen. Rücknahmen sind ab dem Tag nach Laufzeitende möglich (Art. 18 Abs. 1). Während der Laufzeit gibt es Rücknahmen nur, wenn die Fondsregeln sie vorsehen und weitere Bedingungen erfüllt sind: keine Rücknahme vor Ende einer Mindesthaltedauer, eine angemessene Rücknahmepolitik mit Liquiditätsinstrumenten, eine Begrenzung auf einen Prozentsatz der liquiden Vermögenswerte und eine anteilige Kürzung, wenn die Anträge diesen Prozentsatz übersteigen (Art. 18 Abs. 2).
Außerdem dürfen ELTIF-Anteile frei an Dritte übertragen werden, nur nicht an den Verwalter, und die Fondsregeln können ein Matching von Kauf- und Verkaufswünschen vorsehen. Ein Matching begründet jedoch keinen Anspruch auf Ausstieg (Art. 19). Die Details stehen im Beitrag zur Liquidität und Rücknahme.
Ein OGAW ist dagegen als offener Fonds angelegt: Anleger können Anteile regelmäßig nach den Fondsregeln zurückgeben. Auch hier kann es in Ausnahmesituationen Einschränkungen geben, die in den Fondsunterlagen beschrieben sind. Den Grundunterschied zwischen offenen und geschlossenen Strukturen erklärt Offener oder geschlossener Fonds.
Was gilt beim Zugang für Privatanleger?
Ein ELTIF darf einem Privatanleger nur angeboten werden, wenn eine Geeignetheitsprüfung nach Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) erfolgt ist und der Anleger eine Geeignetheitserklärung erhalten hat. Wird der ELTIF als nicht geeignet beurteilt, liegt keine Anlageberatung vor und will der Anleger trotzdem investieren, ist seine ausdrückliche Zustimmung nötig, dass er die Risiken versteht (Art. 30 Abs. 1). Hinzu kommen schriftliche Warnhinweise zu Laufzeiten über 10 Jahre und zum Matching (Art. 30 Abs. 2).
Die frühere Mindestanlage von 10 000 EUR für Privatanleger wurde mit ELTIF 2.0 gestrichen. Was das praktisch bedeutet, erklärt der Beitrag ELTIF für Privatanleger.
Für OGAW gilt diese besondere ELTIF-Regel nicht. Welche Prüfungen beim Kauf stattfinden, hängt von der Art der Dienstleistung ab, etwa Beratung oder reine Ausführung.
Wie unterscheiden sich Kosten und Bewertung?
Für beide Fondsarten erhalten Privatanleger in der Regel ein Basisinformationsblatt mit Angaben zu Kosten, Risikoindikator auf einer Skala von 1 bis 7, empfohlener Haltedauer und Szenarien. Die Kostenstruktur unterscheidet sich jedoch typischerweise: Bei langfristigen Sachanlagen fallen oft Kosten für Erwerb, Verwaltung und Bewirtschaftung der Objekte an, die bei einem Wertpapierfonds in dieser Form nicht vorkommen. Vergleichen Sie deshalb immer die Gesamtkosten im Basisinformationsblatt.
Bei der Bewertung liegt der Unterschied in der Datengrundlage. Ein OGAW kann seine Wertpapiere überwiegend anhand von Marktpreisen bewerten. Ein ELTIF mit Immobilien oder nicht börsennotierten Beteiligungen ist auf Schätzungen angewiesen, die in Abständen erfolgen. Sein Nettoinventarwert wirkt daher oft ruhiger, kann dem Markt aber hinterherlaufen.
Welches Risiko ist höher?
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Ein Aktien-OGAW kann stark schwanken, ein ELTIF schwankt im ausgewiesenen Wert oft weniger, bindet das Geld aber für lange Zeit und lässt sich vor Laufzeitende kaum zurückgeben. Es handelt sich um unterschiedliche Arten von Risiko: Kursschwankung auf der einen Seite, Illiquidität, Schätzrisiko bei der Bewertung und lange Bindung auf der anderen. Der Risikoindikator im Basisinformationsblatt hilft beim Vergleich, erfasst aber nicht alle Aspekte.
Ein praktisches Beispiel ohne Zahlen
Zwei hypothetische Anleger überlegen eine Anlage. Die erste möchte flexibel bleiben, weil sie in einigen Jahren eine größere Ausgabe plant und den Zeitpunkt noch nicht kennt. Der zweite hat bereits ausreichend liquide Rücklagen, einen sehr langen Anlagehorizont und möchte einen kleinen Teil seines Vermögens langfristig in Sachwerte investieren.
Für die erste Anlegerin spricht vieles dafür, die Rückgabemöglichkeit in den Vordergrund zu stellen. Für den zweiten Anleger kann ein langfristiges Produkt in Betracht kommen, wenn er die Bindung, die Kosten und die Risiken versteht. In beiden Fällen entscheidet die persönliche Situation, nicht die Fondsart als solche.
Für wen kann welche Fondsart passen?
Ein offener Investmentfonds kann eher zu Anlegern passen, die regelmäßigen Zugang zu ihrem Geld wollen und mit Kursschwankungen umgehen können. Ein ELTIF kann eher zu Anlegern passen, die Geld sehr lange entbehren können, die Illiquidität akzeptieren und die Unterlagen genau prüfen. Für viele Anleger ist es auch eine Frage der Gewichtung: welcher Anteil des Vermögens langfristig gebunden sein darf.
Fazit
ELTIF und OGAW sind keine Konkurrenten im Sinne von besser oder schlechter. Sie lösen unterschiedliche Aufgaben. Der OGAW bietet regelmäßige Rückgabe und überwiegend marktgestützte Bewertung, der ELTIF Zugang zu langfristigen Sachanlagen mit langer Bindung und strengeren Vertriebsregeln. Welche Fondsart zu Ihnen passt, hängt von Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf und Risikobereitschaft ab.
Häufige Fragen
Ist ein ELTIF ein OGAW?
Nein. Ein ELTIF ist eine besondere Kategorie alternativer Investmentfonds nach der Verordnung (EU) 2015/760. Ein OGAW folgt der Richtlinie 2009/65/EG.
Kann ich einen ELTIF jederzeit zurückgeben wie einen Investmentfonds?
In der Regel nicht. Vor Laufzeitende ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen, während der Laufzeit nur nach den Fondsregeln, begrenzt und gegebenenfalls anteilig gekürzt.
Welcher Fonds hat mehr Risiko?
Das hängt vom konkreten Fonds ab. Die Risiken sind unterschiedlicher Art: Kursschwankungen beim OGAW, lange Bindung, Illiquidität und Schätzrisiko bei der Bewertung beim ELTIF.
Brauche ich für einen ELTIF eine Beratung?
Für Privatanleger ist eine Geeignetheitsprüfung nach MiFID II mit Geeignetheitserklärung vorgeschrieben. Ist der ELTIF nicht geeignet und will der Anleger dennoch investieren, ist seine ausdrückliche Zustimmung nötig.
Wo vergleiche ich die Kosten?
Im Basisinformationsblatt beider Fonds. Achten Sie auf die Gesamtkosten und auf die empfohlene Haltedauer, auf die sich die Angaben beziehen.
Primärquellen
- Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF), EUR-Lex (2026-10-01)
- Verordnung (EU) 2023/606 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 (ELTIF 2.0), EUR-Lex (2026-10-01)
- Richtlinie 2009/65/EG betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), EUR-Lex (2026-10-01)
- Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), EUR-Lex (2026-10-01)
Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.