Immobilien werden nicht börsentäglich gehandelt. Deshalb schätzt ein unabhängiger Gutachter ihren Wert, meist nach Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Er berücksichtigt Lage, Zustand, Mieten und vergleichbare Verkäufe.
Die Ergebnisse fließen in den Nettoinventarwert des Fonds ein. Die Bewertung ist jedoch eine begründete Schätzung. Der tatsächliche Verkaufspreis kann davon abweichen, und Gutachten folgen Marktveränderungen oft mit Verzögerung.
Anleger sollten daher wissen, wie oft und von wem bewertet wird. Angaben dazu finden sich in den Fondsbedingungen und im Jahresbericht. Fragen Sie außerdem nach, ob der Gutachter vom Verwalter unabhängig ist und wie mit größeren Abweichungen umgegangen wird.
Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.