Die Mindesthaltedauer ist der Zeitraum, vor dessen Ablauf ein ELTIF keine Rücknahmen während seiner Laufzeit gewährt. Sie wird in den Fondsregeln und der Rücknahmepolitik festgelegt.
Die Regel ist eine der Bedingungen, unter denen ein ELTIF überhaupt Rücknahmen vor dem Laufzeitende anbieten darf. Hinzu kommen eine angemessene Rücknahmepolitik, geeignete Instrumente zur Liquiditätssteuerung und eine Begrenzung der Rücknahmen auf einen Prozentsatz der liquiden Vermögenswerte. Auch nach Ablauf der Mindesthaltedauer besteht daher kein unbegrenzter Anspruch auf sofortige Rückgabe.
Verwechseln Sie die Mindesthaltedauer nicht mit der empfohlenen Haltedauer im Basisinformationsblatt: Diese ist eine Empfehlung, die Mindesthaltedauer dagegen eine verbindliche Sperre. Prüfen Sie beide Angaben in den Unterlagen. Mehr dazu unter Haltefrist (Lock-up) und Liquidität und Rücknahme.
Primärquellen
Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.