Die Verwahrstelle, auch Depotbank genannt, ist ein vom Verwalter unabhängiges, beaufsichtigtes Institut. Sie verwahrt die Vermögenswerte eines Fonds oder prüft bei Anlagen, die sich nicht physisch verwahren lassen, die Eigentumsverhältnisse und führt Bestandsaufzeichnungen.
Zusätzlich kontrolliert sie, ob der Verwalter die Regeln einhält, etwa bei Bewertung, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und bei der Mittelverwendung. Anleger sollen dadurch besser geschützt sein.
Die Verwahrstelle trifft keine Anlageentscheidungen und kann Wertverluste nicht verhindern. Welche Verwahrstelle für einen Fonds zuständig ist, steht im Basisinformationsblatt, im Prospekt oder in den Fondsbedingungen.
Primärquellen
- Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF), EUR-Lex (2026-10-01)
Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.