ELTIF steht für „European Long-Term Investment Fund", auf Deutsch europäischer langfristiger Investmentfonds. Es handelt sich um eine Fondsform, die die Verordnung (EU) 2015/760 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/606 („ELTIF 2.0") regelt.
Ein ELTIF investiert langfristig, zum Beispiel in Immobilien, Infrastruktur oder nicht börsennotierte Unternehmen. Er wird von einem zugelassenen Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) geführt und steht unter Aufsicht der zuständigen Behörde. Welche Fonds zugelassen sind, zeigt das ESMA-Register.
Anteile sind nicht täglich handelbar, Rücknahmen können begrenzt sein. Es gibt weder eine Kapitalgarantie noch eine Zusage für Erträge. Das Label sagt nichts über die Qualität eines einzelnen Fonds.
Ausführlich erklärt der Beitrag „Was ist ein ELTIF?" das Thema.
Primärquellen
- Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF), EUR-Lex (2026-10-01)
- Verordnung (EU) 2023/606 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760, EUR-Lex (2026-10-01)
Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.