ELTIF 2.0 bezeichnet die überarbeiteten Regeln für Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF), die durch die Verordnung (EU) 2023/606 in die Verordnung (EU) 2015/760 eingefügt wurden und seit dem 10. Januar 2024 gelten.
Die Reform hat unter anderem die Anfangsmindestanlage von 10 000 EUR für Privatanleger gestrichen und die Anforderung aufgehoben, dass einzelne Sachwerte mindestens 10 000 000 EUR wert sein müssen. Die Kreditaufnahme ist bei ELTIF, die Privatanlegern angeboten werden dürfen, auf 50 % des Nettoinventarwerts begrenzt, bei ELTIF ausschließlich für professionelle Anleger auf 100 %.
Wichtig für Anleger: Die Reform erleichtert den Zugang, ändert aber nichts an der langfristigen und illiquiden Natur dieser Fonds. Vor dem Erwerb durch Privatanleger ist weiterhin eine Eignungsprüfung nach MiFID II erforderlich. Einzelheiten erläutert der Beitrag ELTIF 2.0: Was sich geändert hat, die Grundlagen finden Sie unter Was ist ein ELTIF.
Primärquellen
Allgemeine Information. Keine Anlageberatung und keine Geeignetheitsprüfung.